
- Grundsteuer B
- Kaffeekränzchen
- Gewerbesteuer
- Bereitschaftsdienste
Rückkehr zu einem einheitlichen aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B im Jahre 2026;
hier: Auswirkungen der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 mehrheitlich
beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2026 zu
ändern.
In der alten Fassung der Hebesatzsatzung waren unterschiedliche Hebesätze verankert.
Der Hebesatz für die sogenannten Wohngrundstücke betrug 822 v.H., der für die sogenannten Nichtwohngrundstücke 1.121 v.H..
Diese Möglichkeit differenzierter Hebesätze hat der Landesgesetzgeber durch das
nordrhein-westfälische Grundsteuerhebesatzgesetz geschaffen, welches erstmals ab
dem 01.01.2025 angewandt werden konnte.
Dahinter steht das Motiv, die Eigentümer von Wohngrundstücken angesichts der in den
letzten Jahren erheblich gestiegenen Wohnnebenkosten zu entlasten, was im Ergebnis
auch den Mietern zugutekommt, da Eigentümer von Mietshäusern diese Steuer auf die
Miete umlegen.
Diese gesetzgeberische Zielsetzung hatte der Rat der Gemeinde Ruppichteroth positiv
aufgenommen und in der gemeindlichen Hebesatzsatzung die unterschiedlichen Hebe-
sätze festgelegt.
Zu diesem neuen Grundsteuerrecht in Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Monaten
die ersten Gerichtsentscheidungen ergangen.
Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf
erachteten die Satzungen als unwirksam und hielten dem Landesgesetzgeber vor,
wesentliche Kriterien des kommunalen Steuerrechts nicht ausreichend beachtet zu haben.
Besonders kritisch sahen die Richter die sogenannten gemischt genutzten Grundstücke,
welche teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzt werden.
Sie gehören grundsteuerrechtlich zu den Nichtwohngrundstücken und werden daher mit
dem höheren Hebesatz veranlagt.
Gegenwärtig werden bereits einige der Urteile im Berufungsverfahren durch das Ober-
verwaltungsgericht Münster geprüft.
Da der Zeitraum bis zu einer Berufungsentscheidung einige Jahre in Anspruch nehmen
kann, entstünde somit eine Phase der Rechtsunsicherheit mit einer voraussichtlich sehr
hohen Zahl von Klagen, sollte es beim differenzierten Hebesatz bleiben.
Um dies zu vermeiden, entschied jetzt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth, rückwirkend
zum 01.01.2026 wieder einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B festzulegen.
Dieser Hebesatz beträgt 868 v.H..
Die rückwirkende Satzungsänderung hat zwingend eine Änderung sämtlicher Steuer-bescheide über die Grundsteuer B zur Folge.
Für die bislang höher veranlagten Eigentümer der Nichtwohngrundstücke ergehen
niedrigere Steuerbescheide, verbunden mit einer Erstattung der überhöhten Zahlung.
Umgekehrt werden die bisher niedriger veranlagten Eigentümer der Wohngrundstücke Nacherhebungsbescheide erhalten.
Die geänderten Steuerbescheide werden den Steuerpflichtigen in der 27. Kalenderwoche
zugehen.
Der Arbeitskreis für Senioren und Menschen mit Behinderung der Gemeinde Ruppichteroth informiert:
Regelmäßig jeden 2. Donnerstag im Monat wird ein „Kaffeekränzchen“ angeboten. Hierzu sind alle interessierten Menschen herzlich eingeladen.
Nächster Termin: Donnerstag, 11.06.2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr
Thema: Sarah Vogt „Ambulante Hauswirtschaft und Betreuung“ in Ruppichteroth berichtet über Leistungen der Pflegekasse bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.
Danach spielen wir Bingo!
Ort: Futterkrippe by Lenz, Rathausstr. 17, 53809 Ruppichteroth-Schönenberg
Kosten für das Gedeck: 2 Tassen Kaffee, Tee und 1 Stück Kuchen für 8 €
Anmeldung und evtl. Abmeldung bitte direkt in der Futterkrippe by Lenz: 02295 9237495
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird nicht erhöht und bleibt unverändert.
In der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens irrtümlich der Hebesatz der Grundsteuer B auch an der Stelle der Gewerbesteuer aufgeführt.
Die Bekanntmachung wurde auf der Homepage der Gemeinde bereits mit den korrekten Werten veröffentlicht.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241-19222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH
-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-
Störfall-Telefon-Nummer
0800-7766655
Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.
Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de
Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
dmsg_nrw.de
Drogen-Suchthilfen
Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Team Telefon Nummer:
Tel.-Nr.: 02241-1209302
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Diese Angebote halten wir vor:
• Krisendienst und Beratungsstelle
• Angebote für ältere Menschen
• Angebote für Kinder und Jugendliche
• Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
• Eingliederungshilfe.
Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
• Eitorf
• Windeck
• Ruppichteroth
• Neunkirchen-Seelscheid
• Much
• Königswinter
• Bad Honnef.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:
SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:
KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635



